Beim Neubau eines Verbrauchermarktes handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage. Im vorliegenden Fall ging es insbesondere um die hinter dem Markt aufgestellten Kühlaggregate, die zur Kühlung der Lebensmittel erforderlich sind. Die Einhausung der Kühlaggregate ist nach oben hin offen, im unteren Bereich wird die Abschirmung als Schalldämpfer ausgeführt, so dass eine Frischluftkühlung gewährleistet ist. Für das Genehmigungsverfahren zum Bau des Marktes war eine schalltechnische Prognose erforderlich, um sicherzustellen, dass die geforderten Immissionsrichtwerte am nächsten relevanten Immissionsort für die Außenaufstellung der Kühlungsanlage eingehalten werden konnte.
Schalldruckpegel zu hoch
Die Kühlungsanlage besteht hier aus zwei Aggregaten vom Typ Conveni – Pack LRYEQ16AY1. Durch den Betrieb der Kühlungsanlage war gemäß technischem Datenblatt ein Schalldruckpegel von 62,1 dB(A) zu erwarten, gemessen unter Freifeldbedingungen in 1,0 m Abstand. In der schalltechnischen Prognose musste ermittelt werden, wie hoch die Lärmimmission an den relevanten Immissionsorten, bzw. dem nächstgelegenen Anwohnern, sein würde. Das Ergebnis war, dass durch den Betrieb der Aggregate der zulässige Immissionsrichtwert – 55/ 40 dB(A) tags/ nachts für ein allgemeines Wohngebiet überschritten worden wäre. Die Einhaltung der Höchstgrenzen war nur durch schalltechnische Maßnahmen möglich.
Berechnung der Lärmminderung
Die Berechnung der Schirmwirkung – also die erforderliche Lärmreduzierung durch eine Schallschutzwand, erfolgte in Anlehnung an die VDI – Richtlinie 2720 Blatt 1 – Schallschutz durch Abschirmung im Freien.
Das erforderliche Abschirmmaß ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erforderlichen Immissionsrichtwert und dem vorhandenen Schalldruckpegel der Lärmquelle am Emissionsort. Die Pegelminderung durch die Abschirmwand ist vom Schirmwert abhängig. Der Schirmwert beschreibt die Streckendifferenz, die sich aus dem Abstand der Lärmquelle zum Immissionsort (den Anwohnern) im Gegensatz zu dem erzwungenen „Umweg“ ergibt, den der Schall aufgrund der Schallschutzwand nehmen muss. Hinter einer Abschirmung bildet sich ein Schallschatten. Die dadurch erreichte Schallpegelminderung ist das Abschirmmaß. Je höher der Schirmwert, desto stärker die Lärmreduzierung durch die Abschirmung. Auf diese Weise wird die erforderliche Höhe der Abschirmwand ermittelt und festgelegt.
Maßnahmen
Durch die Reflexionen des Schalls von der Gebäudewand des Verbrauchermarkts ergibt sich eine Erhöhung des Lärmpegels. Im Bereich der Abschirmwand wurde die Gebäudewand Schall absorbierend ausgekleidet, bestehend aus einer 50 mm dicken Lochblechkassette mit Wandabstand ca. 50 mm, 1,8 m hoch in verzinkter Ausführung.
Die Wandkonstruktion der Abschirmung besteht aus Akustikpaneele mit einem Bauschalldämm – Maß von R`w = 31 dB und ist für diesen Anwendungsfall zur akustischen Abschirmung entsprechend geeignet.
Die Akustikelemente sind 80 mm dick, auf der Außenseite mit einem glatten Stahlblech im RAL Farbton 7016, innenseitig mit einem Lochblech im RAL-Farbton 9002 beschichtet. Zwischen der Innen- und Außenschale ist als Absorber konstruktive Steinwolle eingebaut, nicht brennbar nach DIN 4102 – A1. Die beidseitige Beschichtung erfolgte im Coil Coating Verfahren PE, mit 25 µm Schichtdicke.
Die Montage der Elemente erfolgte horizontal an der aus statischen Gründen notwendigen Stützenkonstruktion aus Profilstahl, ab Oberkante Boden von 200 mm, um die Zuluft der Aggregate zu gewährleiten.
Vor der Abschirmwand wurde eine zweite Wandkonstruktion als Abschirmung für den unteren Luftspalt mit einer Höhe von 1.200 mm erstellt. Die Aufstellung erfolgte auf einem ebenen Streifenfundament.
Im Luftkanal wurde eine 100 mm dicke Schalldämmkulisse eingebaut. Der Abstand zur eigentlichen Abschirmwand ist entsprechend dem Volumenstrom und der erforderlichen Schalldämmwirkung angepasst.
Der erforderliche Abschirmmaß beträgt in diesem Fall 12 dB.