Schallschutz am Arbeitsplatz

Lärm am Arbeitsplatz beeinträchtigt das Wohlbefinden und führt zu Konzentrationsschwächen.

Lärm mindert die Arbeitsleistung und führt so für das Unternehmen zu geringerer Produktivität.

Lärm kann zu ernsthaften gesundheitlichen Erkrankungen bzw. zu höherem Krankenstand im Unternehmen führen.

Beim Schallschutz am Arbeitsplatz geht es um den Schutz der Personen vor erhöhten Lärmimmissionen am Arbeitsplatz. Zu den gesetzlichen Vorschriften, VDI-Richtlinien und DIN-Normen zählen u. a.:

  • EG-Richtlinie 2003/10/EG, nationale Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • VDI 2569, Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro
  • VDI 2058 Blatt 3, Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten
  • DIN 18041, Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen
  • DIN 4109, Schallschutz im Hochbau

Der Schallschutz am Arbeitsplatz kann in der Regel durch Raumsysteme für Sozialräume wie Pausen-, Besprechungs-, Meister- und Erholungsräume erfolgen oder wie z. B. häufig im Maschinen- und Anlagenbau mit Schallschutzkabinen und Schallschutzhauben, um lärmintensive Bereiche akustisch zu trennen.

Der Schallschutz am Arbeitsplatz kann durch mobile Schallschutzwände, schallabsorbierende Abschirmwände oder Trennwandsysteme verbessert werden. Auch schallabsorbierende Raumauskleidung zur Reduzierung der Nachhallzeit ist ein geeignetes Mittel.

Durch angepasste Planung der Schallschutzmaßnahmen, einer möglichst genauen Anpassung an die Abmessungen und Formen, verbunden mit einer uneingeschränkten Zugänglichkeit, kann eine optimale Wirtschaftlichkeit der Investition erreicht werden. Die Kapselung ist dabei eine der wirkungsvollsten Maßnahmen der industriellen Lärmbekämpfung.

Gemäß den technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) Teil 3 – Lärmschutzmaßnahmen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen, wenn die Lärmbelastung eines Tages – Lärmexpositionspegel L(EX,8 h) von 85 dB(A), bzw. einen Spitzenschalldruckpegel von L(pC,peak) von 137 dB(C) überschreitet.

Gerne führen wir eine Gefährdungsanalyse mit entsprechenden Vorschlägen zu Lärmminderungsmaßnahmen an Ihren Arbeitsplätzen durch.

Schallschutz am Arbeitsplatz in der Praxis – Stationäre und mobile Schallschutzwände

Die Berechnung der Schirmwirkung durch eine Schallschutzwand erfolgt in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2720 Blatt 2, Schallschutz durch Abschirmung Arbeitsräumen und Werkhallen. Die Pegelminderung durch die stationäre oder mobile Abschirmwand ist von der Schirmhöhe zur Raumhöhe und dem Abstand der Lärmquelle zum Empfänger zur Raumhöhe abhängig. Hinter einer Abschirmung bildet sich ein Schallschatten. Dies führt zu einer Schallpegelminderung, dem Abschirmmaß. Mit zunehmender Schirmhöhe wird auch die Pegelminderung durch Abschirmung größer.

Mobile Abschirmwände

Mobile schallabsorbierende Abschirmwände sind beliebig kombinierbar und entsprechend den Arbeitsplätzen variabel aufstellbar. Als Trennwände zwischen zwei Arbeitsplätzen sind beidseitig schallabsorbierende Abschirmwände lieferbar. Die Länge und Höhe der Stellwände werden den Anforderungen an den Schallschutz in der Werkhalle angepasst.

Die kombinierbaren mobilen Abschirmwände eignen sich auch zur Abschirmung von Maschinen- und Anlagengeräuschen in Produktionshallen und gewährleisten eine weiterhin uneingeschränkte Zugänglichkeit.

Stationäre Abschirmwände

Lärmintensive Arbeitsbereiche können von der übrigen Produktionshalle akustisch abgeschirmt werden. Um die Abschirmwirkung noch zu erhöhen, können 45° Schrägen auf den Wänden installiert werden. Stationäre oder mobile Schallschutzwände in unterschiedlichen Abmessungen und Anordnungen sind möglich.

 

Übrigens...

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