Für den Werkhallenschallschutz ist die Planung der raumakustischen Ausstattung und Ermittlung der Nachhallzeit eine wichtige Planungsgröße.
Der Stand der Technik kann als eingehalten gelten, wenn die Schallpegelabnahme pro Abstandverdopplung im Abstandbereich von 0,75 m bis 6,0 m in den Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen von 500 Hz bis 4000 Hz mindestens 4 dB beträgt oder der mittlere Schallabsorptionsgrad 0,3 beträgt.
Die Ermittlung der Nachhallzeit RT60 als diejenige Zeit, bei welcher der Schalldruckpegel in einem Raum um 60 dB abfällt, nachdem ein akustisches Testsignal erzeugt wurde. Zur einfachen praktischen Ausführung der Messung spezifiziert die Standard ISO 3282 die Messung eines 20 dB Regelabfalls multipliziert mit 3.
In der Regel ist für die Realisierung der Vorgabe bei entsprechenden Hallengrößen, ein mittlerer Schallabsorptionsgrad von 0,3, mit hohem Aufwand verbunden, weil große Flächen mit einer schallabsorbierenden Auskleidung belegt werden müssen. Andererseits lässt sich hier die Anforderung an die Schallpegelabnahme von 4 dB aufgrund der Abstände zu den reflektierenden Begrenzungsflächen viel einfacher und mit verhältnismäßig geringem Materialeinsatz erreichen.
Bei der Planung einer neuen Produktions- oder Werkhalle mit einer perforierten Trapezblechdecke, ist oft schon viel erreicht. Die Nachrüstung mit einer schallabsorbierenden Wand- oder Deckenverkleidung ist vergleichsweise teurer, aber oft notwendig.
Zur weiteren Nachhallzeitregulierung können schallabsorbierende Abschirmwände oder Trennwände mit hoher Schalldämmung und Schallabsorption eingebaut werden.