Die Belastung des Menschen durch Lärm hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Stärke und Dauer der Lärmbelästigung
- Häufigkeit und Auffälligkeit – Frequenzzusammensetzung
- Tageszeit
- Ortsüblichkeit
- Art und Betriebsweise der Geräuschquelle
Ferner ist die Situation des Betroffenen von Bedeutung, wie z. B. der psychische und physische Gesundheitszustand, die ausgeübte Tätigkeit während der Geräuscheinwirkung und die Einstellung zum Geräuscherzeuger!
Lärm- bzw. Geräuschempfindlichkeiten sind von Person zu Person sehr unterschiedlich. Entsprechend individuell sind die Reaktionen bei gleicher Geräuscheinwirkung. Außerdem kann die Reaktion einer Person erheblichen zeitlichen Schwankungen unterliegen.
Durch den Gesetzgeber sind deshalb Richtwerte vorgegeben, die unabhängig von den Befindlichkeiten der einzelnen Personen durch eine Anlage einzuhalten sind. Insbesondere sind tonhaltige Geräusche unzulässig und tieffrequente Schallimmissionen nach TA Lärm Nr. 7.3 zu reduzieren.
Wenn Beschwerden aus der Nachbarschaft über Geräuschemissionen der Anlage bekannt werden, hat der Betreiber der Anlage den Nachweis der Einhaltung vorgeschriebener Werte zu führen. Der Nachweis erfolgt nach DIN 4109 durch eine Schallmessung, die 0,5 Meter außerhalb des Gebäudes vorgenommen wird. Die Messung erfolgt vor der Mitte eines geöffneten Fensters, das zu einem vom Geräusch am stärksten betroffenen und schutzbedürftigen Raum gehört.