Sie planen eine neue Anlage?
Für genehmigungspflichtige Anlagen werden im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSCHG) Schallprognosen erstellt.
Sie wollen Ihren Betrieb erweitern oder eine Nutzungsänderung durchführen?
Eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage wird erteilt, wenn sichergestellt wird, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden oder Vorsorge zur Lärmminderung gemäß Stand der Technik getroffen wurde.
Sie brauchen eine Schallprognose für ein Genehmigungsverfahren oder als Grundlage für Maßnahmen zur Lärmminderung?
Für nicht genehmigungspflichtige Anlagen hat der Betreiber die Verpflichtung, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu verhindern und gemäß Stand der Technik auf ein Mindestmaß zu beschränken.