Zur Einhaltung der geforderten Immissionsrichtwerte an den Grundstücksgrenzen sind oft nachträgliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Anlagentechnik hat sich in den vergangenen Betriebsjahren zwar verändert, bzw. wurde gemäß den technischen Anforderungen erneuert, jedoch sind die notwendigen Be- und Entlüftungseinrichtugen in der Fassade und über Dach meist nicht nachgerüstet worden.
Im nachfolgendem Beispiel war die Zuluftmöglichkeit der eingebauten Anlagentechnik über eine Glasfassade mit Wetterschutzgittern und einer zweiflügeligen Tür nicht mehr ausreichend und führte zu unzulässig hohen Schallemissionen. Zum einen musste die Einfügungsdämmung der Glasfassade um 10 dB im Bereich der Zuluftöffnung verbessert werden, zum anderen war der Volumenstrom durch die vorhandenen Wetterschutzgitter für die Zuluft der Anlagentechnik entsprechend zu dimensionieren.
Aus diesen Gründen musste der Fassadenabschnitt mit den Abmessungen von 4.700 x 5.400 mm (B x H) den technischen Anforderungen angepasst und komplett erneuert werden.
Beschreibung der Schallschutzmaßnahmen
Oberhalb der vorhandenen Kabelbahn wurde ein Fensterband mit 3 Stück Fensterelementen eingebaut, bestehend aus einer ISO VSG Verglasung (Rw,P = 42 dB).
Oberhalb der Fensterelemente wurde ein Akustik – Wetterschutzgitter eingebaut. Bei einer Anströmgeschwindigkeit von ca. 0,5 m/s, beträgt der mögliche Volumenstrom 5.200 m³/h mit folgender Einfügungsdämpfung gemäß Herstellerangabe:
Frequenz (Hz) | 63 | 125 | 250 | 500 | 1000 | 2000 | 4000 | 8000 |
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Einfügungsdämpfung (dB) | 2 | 5 | 6 | 9 | 14 | 15 | 14 | 13 |
Unterhalb der Fensterelemente wurde eine zweiflügelige Tür mit einer dreiseitigen Zarge eingebaut. Das Türblatt besteht aus einer stabilen verwindungssteifen Stahlprofilkonstruktion mit zwei Stahlblechplatten, wobei die Hohlräume mit Mineralwolle ausgefüllt wurden. Der Standflügel wurde mit einem innenliegenden Treibriegel, der Gehflügel mit einem Panik-Stangengriff einschließlich dem passenden Panikschloss ausgerüstet.
Die Sichtfenster bestehen ebenfalls aus einer ISOVSG Verglasung (Rw,P = 42 dB).
Im unteren Bereich links und rechts neben der zweiflügeligen Tür sind weitere Akustik-Wetterschutzgitter eingebaut worden, um die Zuluftmenge weiter anzupassen. Mit einer Anströmgeschwindigkeit von ca. 0,3 m/s beträgt der Volumenstrom für das einzelne Akustik-Wetterschutzgitter ca. 1.400 m³/h mit der vorstehenden Einfügungsdämpfung. Die verbleibenden Flächen der Öffnung wurden mit Wandelementen geschlossen, bestehend aus beidseitigen verzinkten Stahlblechen und Beschichtung, einer Füllung mit Dämmung, nicht brennbar gemäß DIN EN 13501 – A1.
Akustische Betrachtung
Der Grundpegel vor der neuen Fassade beträgt 64,9 dB(A) in 1,0 m Abstand vor der zweiflügeligen Tür. Auf der Innenseite im Gebäude wurde ein Schalldruckpegel von 85,8 dB(A) ermittelt. Somit ergibt sich ein Einfügungsdämmmaß von 20,9 dB(A) in 1,0 m Abstand vor der Tür. Der störende frequenzabhängige Lärmpegel liegt zwischen 250 und 4.000 Hz, wobei die Akustikwetterschutzgitter in diesem Frequenzbereich ein Einfügungsdämmmaß von 12,6 dB(A) im Vergleich mit den o.g. Herstellerangaben erreicht haben. Die schalltechnische Aufgabe wurde damit erfüllt.