Ist eine Kapselung der lärmintensiven Bereiche aus betrieblichen, wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich oder sinnvoll, die Anwesenheit von Personal jedoch erforderlich, können Raumsysteme zur Lärmerholung erstellt werden.
Organisatorische Maßnahmen wie z. B. Jobrotation, so dass die Mitarbeiter nur kurze Zeit in lärmintensiven Bereichen verbringen und mit eigenem Gehörschutz ausgestattet sind, obliegen der unternehmerischen Organisation. Ferner sind Ruhezonen erforderlich. Da in den Pausen die pegelbestimmenden Arbeiten ruhen, ist ein Erholungsraum mit einem Einfügungsdämm-Maß von 25 dB(A) ausreichend.
Gerne beraten wir Sie bezüglich entsprechender Schallschutzmaßnahmen und Raumsystemen am Arbeitsplatz.
Zur Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen sind Messungen der Lärmbelastungen erforderlich. Die Lärmbelastungen sind zu beurteilen und bei Gefährdung im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen.