Personenschutz

Ist eine Kapselung der lärmintensiven Bereiche aus betrieblichen, wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich oder sinnvoll, die Anwesenheit von Personal jedoch erforderlich, können Raumsysteme zur Lärmerholung erstellt werden.

Organisatorische Maßnahmen wie z. B. Jobrotation, so dass die Mitarbeiter nur kurze Zeit in lärmintensiven Bereichen verbringen und mit eigenem Gehörschutz ausgestattet sind, obliegen der unternehmerischen Organisation. Ferner sind Ruhezonen erforderlich. Da in den Pausen die pegelbestimmenden Arbeiten ruhen, ist ein Erholungsraum mit einem Einfügungsdämm-Maß von 25 dB(A) ausreichend.

Gerne beraten wir Sie bezüglich entsprechender Schallschutzmaßnahmen und Raumsystemen am Arbeitsplatz.

Zur Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen sind Messungen der Lärmbelastungen erforderlich. Die Lärmbelastungen sind zu beurteilen und bei Gefährdung im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen.

 

Übrigens...

Unsere Webseite verwendet keine Tracking Cookies und trackt keine persönlichen Daten. Es wird lediglich Ihre IP Adresse anonymisiert und gespeichert. Durch die Anonymisierung können wir die IP nicht dazu nutzen, um Sie zu identifizieren. Sie hat für uns ausschließlich den Nutzen Webseitenaufrufe zu quantifizieren.
Diese Nachricht gilt Ihrer Information und unserer Absicherung. Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Dieser Hinweis wird Ihnen nur dieses Mal angezeigt. Sie können Sich jederzeit genauer über unsere Datenschutzmaßnahmen hier informieren.