Ingenieurbüros mit einem Planungsauftrag haben oft die Aufgabe, neue Maschinen und
Anlagen mit einem Schalldruckpegel von kleiner 80 dB(A) in den Werk- und
Produktionshallen einzuplanen. In vielen Fällen sind Schallschutzhauben erforderlich, die ein
entsprechendes Einfügungsdämmmaß erfüllen und eine Pegelreduzierung unter 80 dB(A)
gewährleisten.
Um die Lärmemission der Getriebeeinheit mit einer Ölschmieranlage zu reduzieren, wird das Aggregat mit einer Schallschutzhaube überbaut.
Die Schallschutzhaube besteht aus einer Rahmenkonstruktion aus Quadratrohr, das zur Aufnahme der einzelnen Kassettenelemente dient. Die Befestigung der Kassettenelemente erfolgt durch Verriegelung mit der Rahmenkonstruktion, welche eine leichte De- und Remontage der Wand- und Dachkassetten gewährleistet.
Um einen Wärmestau innerhalb der Schallschutzhaube zu vermeiden, ist oft noch eine Belüftungsanlage notwendig, bestehend aus den schallgedämmten Zu- und Abluftöffnungen mit einem Abluftventilator.