Bei der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen von Anlagen werden zugrunde gelegt:
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom 26. August 1998, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Diese Vorschrift ist nicht anwendbar für Straßenlärm, Schienenverkehrslärm, Flugzeuglärm oder Sportlärm, jedoch für Gewerbe- und Industrieanlagen zur Genehmigung. Die TA Lärm wurde als Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) erlassen und hat ihre rechtliche Grundlage im § 48 BlmSchG.
Bei Ermittlung der Schallausbreitung wird die DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999, die die Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien berücksichtigt, ansonsten:
- VDI 2714, Schallausbreitung im Freien
- VDI 2058, Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft
- VDI 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien